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Oliver Kaczmarek
SPD
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Frage von Ralf M. •

Frage an Oliver Kaczmarek von Ralf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kaczmarek,

vor dem Hintergrund der Geheimdienstlichen Tätigkeiten ALLER sog. "Intelligence Services" muss ich ernsthaft nochmal nachfragen, ob Ihnen bewusst ist wem diese horrende Datensammlung eigentlich dient ?
Datenbanken, die die komplette elektronische Kommunikation der Bürger eines Landes UND die jeweilige Lokation der Belauschten offenbaren, verstossen gegen unseren rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit -egal wie verklausuliert dann die Begründung im Gesetzestext lautet mag.
Glauben Sie ernsthaft, die breitbandige Sammlung personenbezogener Kommunikations- und Bewegungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nutzt der Vermeidung von Kapitalverbrechen ?

Mit freundlichem Gruss
R. Maruhn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maruhn,

in der Praxis werden selbst Grundrechte gelegentlich eingeschränkt. Beispielsweise wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung nicht garantiert werden kann. In der Praxis werden diese Grundrechte aber vor allem mit großem Aufwand gesichert. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht aufgehoben. Deshalb und vor dem Hintergrund der hohen Auflagen an die Nutzung der Vorratsdaten mal anders herum gefragt: warum soll eigentlich die Polizei nicht auf die Daten eines Menschen zugreifen können, der einer schweren Straftat begründet und richterlich bestätigt verdächtigt wird? Diese Daten können wertvolle Hinweise auf Täter und Täternetzwerk liefern. Möglicherweise beweisen sie aber auch die Unschuld. Und sie können Hinweise liefern, wie zukünftig Straftaten verhindert werden können.

Für die Verkehrsdaten sieht das Gesetz eine zehnwöchige Speicherpflicht vor. Für die Standortdaten ist eine Höchstspeicherdauer von vier Wochen vorgesehen. Nach diesen Fristen werden alle Daten gelöscht. Es dürfen mit diesen Standortdaten keine Bewegungsprofile erstellt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland. Beim Verdacht auf eine schwere Straftat, z.B. Terroranschläge oder schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, erhalten die Ermittlungsbehörden innerhalb der Speicherfrist die Möglichkeit, auf diese Daten für Ermittlungszwecke zuzugreifen. Hierbei geht es um einen klar umrissenen Katalog schwerer und schwerster Straftaten, für die der Zugriff auf die Vorratsdaten überhaupt nur in Frage kommt. Voraussetzung ist eine Richterentscheidung, die die Glaubwürdigkeit des Verdachts bestätigt. Es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und sog. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Journalisten, Anwälte, Seelsorger usw.) sind von der Verwendung ihrer Daten gesetzlich ausgenommen.

Mir ist diese Unterscheidung wichtig: im Gegensatz zu den Daten, die wir alle freiwillig bei Facebook, Google, WhatsApp usw. hinterlassen, werden bei der Vorratsdatenspeicherung meine Daten nicht für kommerzielle Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU zum Zweck der Gewinnerzeugung freigegeben. Die Vorratsdatenspeicherung regelt einen klar umrissenen Sachverhalt mit dem Zugriff durch demokratisch legitimierte Institutionen des Rechtsstaates. Gerade mit Blick auf die Sorglosigkeit der Datenspuren im Internet finde ich die generelle Verdachtshaltung gegen den Rechtsstaat nicht nachvollziehbar. Damit unterscheidet sich die Vorratsdatenspeicherung auch grundlegend von der ihnen zu Recht kritisierten Sammelwut der Geheimdienste.

Ich habe diese Argumente in meine Entscheidungsfindung einbezogen und erachte die Diskussion, die um die Vorratsdatenspeicherung geführt wurde, für einen wichtigen Beitrag für die Sensibilisierung im Umgang mit Daten durch den Staat. In der digitalisierten Welt werden wir über diese Frage immer wieder neu zu entscheiden haben. Die Entscheidung für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht widerspruchsfrei und so konnte ich auch nicht alle Zweifel komplett ausräumen. In der Abwägung bin ich jedoch zu einem anderen Ergebnis als die Kritiker gekommen.

Nun ist die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung getroffen worden. Wir müssen nun gut aufpassen, dass der gesetzlich gesteckte Rahmen eingehalten wird und bei Fehlentwicklungen auch zu Korrekturen bereit sein.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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