Frage an Oliver Kaczmarek von Rainer S. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Oliver Kaczmarek!
Nun ist also - auch mit Deiner Stimme - das Rentenpaket der GroKo verabschiedet. Natürlich gönne ich den betroffenen Müttern und langjährig Beschäftigten die kleine Wohltat von ganzem Herzen. Was mir aber nicht einleuchtet ist die Finanzierung.
Warum werden die Leistungen nicht aus Steuermitteln bezahlt? Besonders bei der Mütterrente ist doch offensichtlich, dass die Finanzierung wenig mit Gerechtigkeit zu tun hat. Oder kannst Du erklären, warum nicht alle Steuerzahler (also auch die Bundestagsabgeordneten, die Beamten und Selbstständigen etc.) solidarisch zur Finanzierung beitragen müssen? Oder sind die Mütter von diesen Personengruppen von der Mütterrente ausgenommen?
So werden nur die heutigen und künftigen Beitragszahler zur Kasse gebeten und letztlich auch die Rentner durch geringere Erhöhungen.
Wenn ich das Gefühl habe, dass meine Mutter als Anerkennung für ihre Leistung ein Geschenk verdient hat, dann greife ich nicht zur Finanzierung dieses Geschenks anderen in die Tasche. Genau diesen Eindruck erweckt die GroKo. Von Gleichbehandlung wie es das Grundgesetz fordert und von sozialdemokratischen Grundsätzen vermag ich hier nichts zu erkennen.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Scheuer
Lieber Rainer,
vielen Dank für Deine Anfrage. Am 23. Mai 2014 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen. Das Gesetz beinhaltet u.a. Verbesserungen für langjährig Versicherte, für künftige Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und eine bessere Anerkennung für Erziehungsleistungen von Müttern und Vätern. Die SPD hat für diese Änderungen gekämpft und ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit dem Paket Gerechtigkeitslücken in der Rentenversicherung schließen können.
Bezüglich der Finanzierung dieser Maßnahmen hatten die Koalitionspartner jedoch unterschiedliche Auffassungen. Der Vorschlag der SPD lautete, gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten, auch gesamtgesellschaftlich, d.h. aus Steuermitteln zu finanzieren. Folgerichtig haben wir eine moderate Anpassung der Spitzensteuersätze vorgeschlagen. Dies fand nicht die Zustimmung der CDU/CSU. Die jetzige Finanzierung der sog. „Mütterrente“ ist demnach ein politischer Kompromiss.
Die Finanzierung der Maßnahmen des Rentenpakets erfolgt nun zum einen über die Beibehaltung des Rentenversicherungsbeitrags in Höhe von 18,9 Prozent sowie zum anderen aus den Mitteln der Rentenversicherung einschließlich der Nachhaltigkeitsrücklage. Allerdings hat die Koalition vereinbart, dass ab dem Jahr 2019 ein zusätzlicher Bundeszuschuss von rund 2 Milliarden Euro geleistet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek