Frage an Oliver Kaczmarek von Bernd R. bezüglich Gesundheit
In der Presse, incl. vieler Fachzeitschriften, lese ich, daß der Verkauf der sog. "E-Zigarette und der dazugehörenden Aromen" verboten ist. In NRW seit letztem Jahr !
Nun stelle ich aber fest, daß z.B. in Unna, dieses Produkt in einem öffentlichen Laden weiterhin verkauft wird. Es wird auch beworben, z.B. im Internet oder sonstigen Werbeblogs.
Was ist denn nun los?
Ist die "E-Zigarette" verboten ???? oder nicht verboten ????
Die Antwort auf meine Frage würde mich sehr interessieren.
Freundlichen Gruß
Bernd Rinke aus Unna
Sehr geehrter Herr Rinke,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Der Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 bezieht sich nicht generell auf die Zulassung von E-Zigaretten, sondern ausschließlich auf die nikotinhaltigen Liquids, die in der E-Zigarette zur Verwendung kommen können. Diese Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht. Das bedeutet, dass die E-Zigaretten selbst noch verkauft werden dürfen, allerdings nur mit den Liquids, die Geschmacksstoffe ohne Nikotin enthalten.
Diesem Erlass hat allerdings Anfang April das Verwaltungsgerichts in Köln widersprochen und erklärt, dass E-Zigaretten selbst dann kein Arzneimittel seien, wenn sie mit nikotinhaltiger Flüssigkeit befüllt seien. Der Rechtsstreit geht allerdings weiter, so dass noch abzuwarten bleibt, ob die E-Zigarette mit nikotinhaltigen Liquids zugelassen werden oder nicht.
Hinzu kommt, dass weitere wissenschaftliche Untersuchungen notwendig sind, um die Bedenken gegen den Konsum von E-Zigaretten, wie sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgetragen hat, zu erhärten. Erst danach kann über weitergehende Maßnahmen entschieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek