Frage an Oliver Kaczmarek von Marcel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kaczmarek,
Ich bin mit Ihrer lapidaren & knappen Beantwortung meiner Frage nicht einverstanden. Ich habe nun aber darüber hinaus eine ungefähre Vorstellung unserer Demokratie.
Das GG hat durchaus seinen Sinn erfüllt: die Aufrechterhaltung von Ordnung&Ruhe in einem milit. besetztem Gebiet. Das GG hat eine "angeborene" beschränkte Lebensdauer, anders wie bei einer Verfassung. Das das GG keine Verfassung sein kann, ergibt sich 1. aus der Tatsache, dass die Alliierten dieses GG genehmigt haben und nicht das Volk, und 2. der Artikel 146 GG einfach existiert.
Vor dem Hintergr. möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen, die Sie mir auch stichpunktartig beantworten können.
1. Ist die BRDvD ein Staat wie in der Drei-Elementen-Lehre beschrieben?
2. Gibt es das DR noch wie in "BVerfGE im 2 BvF 1/73" festgestellt?
3. Wie kann die BRD rechtlich gesehen auf folgende Ansprüche verzichten: 82.824 km² Ostpreussen, Schlesien & Grenzmark Posen-Westpreußen? Welche Legitimation hatten die BRD Politiker? Was ist mit den Vertriebenen?
4. Gelten Besatzerrecht bis heute fort? Wenn ja, welche Gesetze und §§?
5. Wurde das DR aus der Feindstaatenkl. der UNO gestrichen?
6. Ist die BRDvD der Rechtsnachf. des DR, bzw. ist es identisch oder teilident.?
7. Warum hat man sich gegen eine Verf. entschieden? & wie sieht die Zukunft aus?
Bitte nehmen Sie sich folgendes Zitat bitte zu Herzen:
Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat;
er darf die Erhabenheit des GG bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat;
er ist frei, Politikern zu huldigen; die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen
– mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde.
Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.
(Prof. Hans Herbert von Arnim ISBN 3-426-27222-9)
MfG
M. Grassat