Frage an Oliver Kaczmarek von Thomas H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kaczmarek,
wie stehen sie zur Vorratsdatenspeicherung der Telekomunikationsadaten?
Gehören diese Ihrer Meinung nach abgschafft da sie nicht grundgesetztkonform sein könnten oder ist diese Vorratsdatenspeicherung Ihrer Meinung nach legitim und nötig?
Wie ist Ihre Haltung zu Frau Von der Leyens Websperrengesetz? Sehen in diesem Gesetzt eine effektive Bekämpfung der Kinderpornographie? Wenn ja, können Sie dies bitte begründen?
Sehr geehrter Herr Hanse,
zur Vorratsdatenspeicherung: hierbei handelt es sich meiner Kenntnis nach um Daten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um und befristet die Speicherung auf sechs Monate. Die Daten dürfen den Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung übermittelt werden. Ob dieses Gesetz verfassungskonform ist, obliegt allein der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts.
Die vom Grundgesetz geschützte Freiheit der vertraulichen Telekommunikation findet meiner Meinung nach eine Grenze, wo es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht. Diese Aufgabe nimmt der Staat im Interesse der Sicherheit der Bürger wahr. Allerdings findet das seine Grenzen dort, wo die Erkenntnisse allein dem privaten Bereich entstammen. Hier hat der Gesetzgeber eine klare Grenze zu ziehen und mit einem wirksamen Datenschutz durchzusetzen.
Zur Websperre: da ich derzeit nicht Mitglied des Bundestages bin, war ich nicht an der Verabschiedung des Gesetzes beteiligt. Ich bin daher dafür, seine Wirksamkeit abzuwarten und kritisch zu überprüfen. Ein Gesetz muss immer seinen Zweck erfüllen. Ob mit dem Gesetz der Zugriff auf kinderpornografische Inhalte und die Verbreitung von Kinderpornografie begrenzt wird, ist meiner Meinung nach nicht gesichert.
Im Grundsatz vertrete ich die Auffassung, dass alles das, was in der realen Welt verboten ist, auch in der virtuellen Welt verboten sein muss. Es ist wohl unstrittig, dass Kinderpornografie zu diesen Dingen gehört. Deshalb habe ich auch im Grundsatz nichts dagegen, dass durch geeignete Hinweise angezeigt wird, dass sich auf bestimmten Webseiten verbotene Dinge abspielen. Wer trotzdem darauf geht oder durch Hinweise zur Umgehung der Sperre beiträgt, der macht sich strafbar. Das allein reicht jedoch nicht aus, Kinderpornografie zu bekämpfen. Deshalb würde ich mir wünschen, dass die Aufmerksamkeit etwas weniger bei der Websperre als bei der Bekämpfung der "Hintermänner", die gefasst werden müssen, liegen würde.
Ich sage jedoch auch ganz deutlich: die Meinungsfreiheit im Internet ist ein hohes Gut. Websperren o.ä. dürfen nicht beliebig ausgeweitet werden. Eine generelle Zensurpraxis widerspricht dem Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek