Wie bekommen Freiberufler, die keine Einkommenssteuer zahlen, die 300 Euro Energiekostenpauschale?
Sehr geehrter Herr Hildenbrand,
ich und viele andere Freiberufler, die als Kleinunternehmer besteuert sind, zahlen weder Vorsteuer noch sonstige Einkommenssteuer und Umsatzsteuer, da wir geringe Einnahmen haben.Also über die Steuererklärung,ist das nicht geltend machend! Gerade aus dieser Situation heraus, ist es wichtig, dass gerade diese Selbstständigen entlastet werden! Doch wir haben keine Informationen, wie wir die 300 Euro Energiekostenpauschale bekommen. Alle anderen Erwerbstätigen, Rentner, Arbeitslose bekommen die Pauschale. Wir Klein- Verdienende Freiberufler nicht? Das wäre doch sozial sehr ungerecht. Welche Möglichkeiten bestehen denn für uns die Energiekostenpauschale zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Herr S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Energiepreispauschale.
Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht.
Hier gibt das Bundesfinanzministerium einen Überblick: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html
Zur Energiepreispauschale hat das Bundesfinanzministerium ein umfangreiches FAQ veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html
Bitte wenden Sie sich bei eventuellen Rückfragen an das Bundesfinanzministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand