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Oliver Hildenbrand
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Frage von Heinrich A. •

Gleichbehandlungsgesetz: Wie viele Verwaltungsangestellte und Richter sollten eingestellt werden um das Gleichbehandlungsgesetz umzusetzen? Wie viel Haushaltsmittel würden Sie einplanen?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg wollen wir den Schutz vor Diskriminierung auf staatliches Handeln ausweiten. Denn für uns ist klar: Das Recht auf Gleichbehandlung gilt nicht nur am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Fitnessstudio, sondern selbstverständlich auch auf dem Polizeirevier, in der Schule oder beim Finanzamt. Mit dem Landesgleichbehandlungsgesetz regeln wir also für staatliche Stellen das, was mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für private Unternehmen bundesweit schon seit 2006 gilt.

Mit Blick auf Ihre Frage lohnt es sich, sich die Debatten zur Einführung des AGG im Bund und des Landesantidiskriminierungsgesetzes in Berlin vor vier Jahren nochmal in Erinnerung zu rufen. Auch damals wurde lautstark vor Klagewellen und zu viel Bürokratie gewarnt. Aber nichts davon hat sich bewahrheitet. Sowohl beim AGG im Bund als auch beim Berliner Gesetz hat sich herausgestellt: Die Befürchtungen waren groß, aber grundlos. Es gibt schlicht und ergreifend keine Klagewellen. Und damit ist auch in Baden-Württemberg nicht zu rechnen.

Denn eines ist ja klar: Das Gleichbehandlungsgesetz wird nur dann für Arbeit in den staatlichen Stellen sorgen, wenn es in den Behörden Verstöße gegen das Prinzip der Gleichbehandlung gibt. Wir Grüne gehen aber selbstverständlich davon aus, dass in den Behörden im Land in aller Regel gut und diskriminierungsfrei gearbeitet wird. Die Fälle aber, in denen es doch Verstöße gibt, wollen wir ernst nehmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, eine Ombudsstelle für Gleichbehandlung einzurichten, an die sich die Betroffenen dann wenden können. Die Ombudsstelle wird darauf hinwirken, in den bestehenden Fällen eine außergerichtliche einvernehmliche und gütliche Einigung zwischen der betroffenen Person und der öffentlichen Stelle zu erreichen.

Ich bin überzeugt: Als Staat haben wir im Bereich des Diskriminierungsschutzes eine Vorbildfunktion. Und mit dem Gleichbehandlungsgesetz wollen wir dieser Vorbildfunktion gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Hildenbrand

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