Warum keine Sondersitzung zum Haushalt damit Fördermittel aus dem Wohnraumförderungsprogramm schnellstens freigegeben werden können?
Sehr geehrter Herr Hildenbrand,
der L-Bank, Staats- und Förderbank liegen hunderte von bewilligungsreifen Anträge für das Wohnraumförderungsprogramm vor. D.h. die Anträge sind bereits bearbeitet, geprüft und könnten sofort beschieden werden.
Es fehlt aber offenbar an Haushaltsmittel des Landes. Erst im kommenden Jahr sollen diese zur Verfügung stehen und erst dann würden die Antragsteller ihre Bescheide erhalten. Dieser Förderstau bremst den geförderten Wohnungsbau und schadet darüber hinaus massiv dem (Bau-) Handwerk und Mittelstand. Erst wenn Aufträge erteilt werden, kann Material (mit teils langen Lieferzeiten) bestellt und Kapazitäten geplant werden.
Planbarkeit und Verlässlichkeit sollten gerade in diesen unruhigen Zeiten (schnelles) politisches Handeln bestimmen.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Programm des Landes zur Wohnraumförderung stößt auf derart großes Interesse und derart starke Nachfrage, dass das Bewilligungsvolumen für das Jahr 2023 in Höhe von 463 Millionen Euro bereits mit Anträgen belegt ist. In allen Förderlinien können weiterhin Anträge gestellt werden. Diese werden von der L-Bank, die das Programm umsetzt, registriert und bearbeitet. In vielen Fällen wird die Bewilligung allerdings voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen können. Für das Jahr 2024 wird das Bewilligungsvolumen noch einmal um 88 Millionen Euro auf dann 551 Millionen Euro erhöht werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 standen 427 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren davor waren es jeweils 250 Millionen Euro. Es ist bedauerlich, dass die Mittel trotz dieser deutlichen Erhöhungen aktuell nicht ausreichen, um dem großen Interesse und der starken Nachfrage zu entsprechen. Diese Entwicklung muss spätestens bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2025/2026 berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand