Warum hat das Land ausgerechnet die Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung bei Wohnungseigentümergemeinschaften gestoppt?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hildenbrand,
das Land BaWü war Vorreiter und Vorbild bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Zahlreiche Bundesländer haben das Modell adaptiert. BaWü war das 1., mindestens jedoch eines der ersten Bundesländer, die diese Zielgruppe effektiv und mit großem Erfolg in der energetischen Sanierung erreichen konnten. In der Regel sind es ja mittlere oder große Wohnanlagen, in denen dann auch schnell erhebliche Energieeinsparungen realisiert werden können. Jetzt scheint BaWü das 1. Bundesland zu sein, das dieses Programm stoppt. Dabei soll es ja zügig und in großen Schritten gerade in der Gebäudesanierung vorangehen. Hier sollte die Landesregierung das WEG-Darlehen nicht nur schnellstens wieder aktivieren, sondern stark ausweiten. Jedenfalls wirkt es irritierend, wenn gerade in BaWü und unter einer grün-schwarzen Regierung ausgerechnet energetische Gebäudesanierungen gestoppt werden. Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es trifft nicht zu, dass das Land die im Jahr 2012 eingeführte Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften einstellen möchte. Die Modernisierung von Objekten in den Händen von Wohnungseigentümergemeinschaften ist und bleibt ein wichtiges Anliegen. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zum Klimaschutz (z. B. Investitionen in die energetische Sanierung) und zur Verbreitung barrierefreien und altersgerechten Wohnraums.
Das Programm des Landes zur Wohnraumförderung stößt auf derart großes Interesse und derart starke Nachfrage, dass das Bewilligungsvolumen für das Jahr 2023 in Höhe von 463 Millionen Euro bereits mit Anträgen belegt ist. In allen Förderlinien – auch im Bereich der Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften – können weiterhin Anträge gestellt werden. Diese werden von der L-Bank, die das Programm umsetzt, registriert und bearbeitet. In vielen Fällen wird die Bewilligung allerdings voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen können. Für das Jahr 2024 wird das Bewilligungsvolumen noch einmal um 88 Millionen Euro auf dann 551 Millionen Euro erhöht werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 standen 427 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren davor waren es jeweils 250 Millionen Euro. Es ist bedauerlich, dass die Mittel trotz dieser deutlichen Erhöhungen aktuell nicht ausreichen, um dem großen Interesse und der starken Nachfrage zu entsprechen. Diese Entwicklung muss spätestens bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2025/2026 berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand