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Oliver Hildenbrand
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Frage von Mirko S. •

Sehr geehrter Herr Hildebrand, Finden Sie es richtig, dass die erhobenen Bußgelder aus der Corona-Politik In Bayern zurückgezahlt werden? Wenn ja, sollten Wir das nicht auch in BaWü machen?

Es würde sicher dazu dienen, die Spaltung in der Gesellschaft zu verringern....

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 9. März 2023 mitgeteilt, dass bayerische Bürger*innen die Rückzahlung von Bußgeldern für bestimmte Verstöße gegen die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 beantragen können. Dabei handelt es sich um jene Fälle, in denen vom Bundesverwaltungsgericht die bayerischen Regeln nachträglich als zu weitgehend eingeschätzt wurden – nämlich das Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Rückzahlungen können nur in jenen Fällen erfolgen, in denen das Bußgeld aus genau diesem Grund verhängt wurde. In anderen Fällen finden keine Rückzahlungen statt.

Hier können Sie die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Wortlaut nachlesen: https://www.stmgp.bayern.de/presse/urteilsbegruendung-des-bundesverwaltungsgerichts-zu-vorlaeufigen-ausgangsbeschraenkungen/

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Hildenbrand

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