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Oliver Hildenbrand
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Frage von Frank S. •

Fehlende Bewilligungen Wohnraumförderungsprogramm

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hildenbrand,
bei der L-Bank, der Staats-und Förderbank des Landes Baden-Würrtemberg, türmen sich die bewilligungsreifen, aber eben noch nicht beschiedenen Anträge aus dem Wohnraumförderungsprogramm. Es sollen sich um mehrere hunderte (sic!) bewilligungsreife Anträgen, aus allen Sparten des Programmes handeln, die nur noch nicht final beschieden und zur Auszahlung kommen, weil keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Gerade für den Bereich der Wohnraumförderung wäre ja eine schnelle Bewilligung dringend geboten. Ganz zu schweigen von der damit einhergehenden konjunkturstimulierenden Wirkung, gerade für den Bausektor, dort Handwerk und Mittelstand. Die Antragsteller werden erst Aufträge erteilen, wenn sie Sicherheit haben, das die Zuschüsse auch gewährt werden. Was unternehmen Sie ganz konkret, das es zu einer schnellen Bewilligung aller Anträge aus dem Wohnraumförderungsprogramm kommt? Sehen Sie keinen (dringenden) Handlungsbedarf?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Programm des Landes zur Wohnraumförderung stößt auf derart großes Interesse und derart starke Nachfrage, dass das Bewilligungsvolumen für das Jahr 2023 in Höhe von 463 Millionen Euro bereits mit Anträgen belegt ist. In allen Förderlinien können weiterhin Anträge gestellt werden. Diese werden von der L-Bank, die das Programm umsetzt, registriert und bearbeitet. In vielen Fällen wird die Bewilligung allerdings voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen können. Für das Jahr 2024 wird das Bewilligungsvolumen noch einmal um 88 Millionen Euro auf dann 551 Millionen Euro erhöht werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 standen 427 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren davor waren es jeweils 250 Millionen Euro. Es ist bedauerlich, dass die Mittel trotz dieser deutlichen Erhöhungen aktuell nicht ausreichen, um dem großen Interesse und der starken Nachfrage zu entsprechen. Diese Entwicklung muss spätestens bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2025/2026 berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Hildenbrand

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