Energiepreispauschale auch für Kleinunternehmer?
Sehr geehrter Herr Hildenbrand,
vor einigen Tagen wurde beschlossen, den Bürgern eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € auszuzahlen. Bei Selbstständigen soll dies in Form einer Senkung der Steuervorauszahlung erfolgen.
Was ist für Kleinunternehmer angedacht, die im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit (oder vielleicht sogar länger) unter der Grenze von 22.000 € bleiben und daher auch keine Steuervorauszahlung leisten müssen? Zählt nicht gerade diese Gruppe unter den Arbeitnehmern zur Zielgruppe, wenn es um Abfederung der steigenden Kosten geht?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Energiepauschale.
Die Bundesregierung hat die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für steuerpflichtige Erwerbstätige im Rahmen eines großen Entlastungspakets beschlossen. Ziel des Gesamtpakets ist es, die aktuell stark steigenden Preise auch in Folge von Putins brutalem Krieg gegen die Ukraine gezielt abzufedern.
Ihre Frage, wie die Energiepauschale für Kleinunternehmer*innen im Detail ausgestaltet sein wird, muss auf Bundesebene noch geklärt werden. Meine Nachfrage bei den zuständigen Kolleg*innen im Deutschen Bundestag hat ergeben, dass diese Frage noch in der Diskussion ist. Deshalb gilt es vorerst, den weiteren politischen Klärungsprozess auf Bundesebene abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand