Belege für Ihre Behauptungen zum Sprengstoffrecht - Warum ist die Zahl von 15000 Erlaubnisinhabern problematisch?
Auf ihrer Homepage behaupten Sie, die Zahl von rund 15000 Erlaubnisinhabern nach §27 SprengG in Baden-Württemberg sei problematisch.
- Warum ist die Zahl von 15000 Erlaubnisinhabern problematisch?
- Welches konkrete und anhand von offiziellen Zahlen belegbare (!) Problem geht von der genannten Zahl an Erlaubnisinhabern aus?
- Wo sind die Pressemeldungen, Ermittlungsverfahren, Urteile etc als Belege hierzu?
- Welche Zahl von Erlaubnisinhabern wäre nicht problematisch?
- Sie fordern, ohne bisher die Probleme der Erlaubnispraxis des §27 SprengG abseits Ihres für die öffentliche Sicherheit unmaßgeblichen persönlichen Befindens benannt und belegt zu haben, pauschal ein psychologisches Gutachten für die Erlaubniserteilung/Verlängerung
Dabei haben Sie selbst Psychologie studiert. Ist diese Forderung nicht reine Lobbypolitik zu Gunsten psychologischer Gutachter? Pro Erlaubnisinhaber alle 5 Jahre ca. 150€ pro Gutachten: 2.25Mio an potentielle Wähler zu verteilen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Am 22. März 2023 hat der mutmaßliche Reichsbürger Markus L. bei einer Razzia in Reutlingen auf die Polizei geschossen. Er war nicht nur Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen, sondern auch Inhaber einer Erlaubnis nach Paragraf 27 des Sprengstoffgesetzes.
Nicht nur dieser Fall zeigt: Das aktuelle Waffen- und Sprengstoffrecht verhindert nicht, dass Waffen und Explosivstoffe in die falschen Hände geraten. Das ist ein unerträgliches Sicherheitsrisiko.
Reichsbürger, Rechtsextremisten und andere Verfassungsfeinde dürfen keine Chance haben, legal an Waffen oder Explosivstoffe zu kommen. Solche Leute sind nicht „in der Regel unzuverlässig“, sondern sie sind „absolut unzuverlässig“. Das müssen wir im Waffen- und Sprengstoffrecht endlich klarstellen. Und genau dafür setzt sich Baden-Württemberg im Rahmen der Innenministerkonferenz ein.
Personen, die eindeutig nicht geeignet sind, Waffen zu besitzen oder mit Explosivstoffen zu hantieren, müssen wir früher und besser erkennen. Das muss unser Anspruch sein. Wir können zwar niemandem in den Kopf gucken. Aber wir können verlangen, dass alle, die eine waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnis anstreben, ihre psychische Eignung nachweisen müssen. Die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens sollte zur Überprüfung der persönlichen Eignung immer dazu gehören.
Es geht um unser aller Sicherheit. Deshalb müssen wir Verfassungsfeinde konsequent entwaffnen und Sicherheitslücken im Waffen- und Sprengstoffrecht konsequent schließen. Dafür setze ich mich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand