Frage an Oliver Hildenbrand von Martin H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hildenbrand,
mir geht es um die genaue Definition der Quarantänezeiträume bei Nachweis des Coronavirus mittels PCR- oder Antigentests.
Man hat sich ja unverzüglich mitsamt seinen Haushaltsmitgliedern in Absonderung zu begeben, sobald man von dem positiven Ergebnis erfahren hat. Jedoch beginnt die Quarantäne offiziell immer einen Tag nach positiven Test oder Symptombeginn. Insbesondere bei Menschen ohne Symptome, die mit einem Antigentest positiv getestete wurden, führt das dann zu dem Problem, dass sie einen Tag in Quarantäne verbringen, aber dies dem Arbeitgeber nicht nachweisen können, da die Quarantänebescheinigungen nie den Tag des Tests oder Symptombeginns erfassen. Dann müssen diese sich extra bei ihrem Arzt krankmelden, obwohl sie oft ja nicht mals Symptome haben. Das führt meiner Erachtung nach nicht gerade zu einer positiven Wahrnehmung des Coronamanagments. Könnte die Landesregierung nicht schon als ersten Tag einer Quarantäne den Tag des Symptombeginns und oder des Tests nehmen? Ich denke, das würde Vieles einfacher machen. In Bayern wird das beispielsweise so praktiziert.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben korrekt beschrieben, dass sich positiv Getestete sowie Haushaltsmitglieder oder enge Kontaktpersonen nach der in Baden-Württemberg gültigen Corona-Verordnung Absonderung (CoronaVO-Absonderung) unverzüglich in Absonderung begeben müssen. Für Ihren konstruktiven Vorschlag bzgl. des Beginns des Bescheinigungszeitraums bedanke ich mich.
Im Regelfall dürfte es meines Erachtens aber kein Nachweisproblem geben: Die Teststellen müssen nach § 5 der CoronaVO-Absonderung eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen. Damit können die selbst betroffenen Personen und die Haushaltsmitglieder bereits zweifelsfrei nachweisen, dass sie ab diesem Tag quarantänepflichtig waren. Die Bescheinigung wird unmittelbar nach Erstellung des Testergebnisses ausgehändigt und ist somit am Tag des Tests verfügbar.
Der Großteil der Fälle dürfte damit gelöst sein. Mir ist aber bewusst, dass es auch Fälle geben kann, in denen keine Bescheinigung vorliegt. Gerne nehme ich daher Ihre Anregung auf und gebe sie an die zuständige Stelle in der Landesregierung weiter.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand