Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?
Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.
Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.
![Ole Thorben Buschhüter Portrait von Ole Thorben Buschhüter](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/buschhuter-ole-thorben-quadratklein.jpeg?itok=H4R-geR3)
Sehr geehrter Herr W.,
nein, ich kann mir sogar vorstellen, die Anzahl digitaler Werbeanlagen angemessen zu erweitern, wenn im Gegenzug dadurch die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Raum insgesamt reduziert werden kann. Bei der Standortauswahl sind natürlich Stadtverträglichkeit und Verkehrssicherheit zu berücksichtigen, so wie das jetzt auch schon der Fall ist. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die Stadt geeignete Vorgaben zur Helligkeit (z.B. Anpassung an die Umgebungshelligkeit, Dimmung in den Abendstunden) und zur Nachtabschaltung der digitalen Werbeanlagen macht.
Digitale Werbeanlagen haben den Vorteil, dass sie auch zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden können, dazu muss der Vertragspartner verpflichtet werden. Die Gestattungsverträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund, die für den Zeitraum ab 1. Januar 2027 neu ausgeschrieben werden, generieren für die Stadt hohe und verlässliche Einnahmen sowie, als Sachleistung, flächendeckend moderne und hochwertige Fahrgastunterstände. Daran sollten wir festhalten.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter