Frage an Ole Thorben Buschhüter von Elisabeth J. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
meine Anfrage vom 13.4. betr. Nutzung des Schulgeländes der Schule
Bekassinenau durch einen christlichen Verein hatten Sie sehr
ausführlich beantwortet. Nun habe ich dazu aber noch eine Frage/Kritik:
Die Glaubensgemeinschaft gibt keinerlei Namen oder Ansprechpartner
an. Deshalb habe ich erst jetzt und eher durch Zufall Folgendes
herausgefunden: Der christliche Verein ist eine sogenannte "geschlossene
Brüdergemeinde". (Siehe Link unten)
Bei Wikipedia erfährt man unter dem Suchbegriff "Brüderbewegung" mehr
zu dieser Glaubensrichtung insbesondere zur Stellung der Frau in diesen
Gemeinschaften.
Ich respektiere die Glaubensfreiheit.
Aber eine Überlassung von öffentlichen Gelände an eine ähnlich rückwärts
gewandte Glaubensrichtung islamischer Prägung hätte sicherlich längst
allgemeine Empörung hervorgerufen.
In Zeiten allgemeine Raummangels in den Ganztagsschulen frage ich mich
doch, wieso diese Räumlichkeiten nicht für die Schulkinder genutzt
werden können (oder eben für Instrumentallehrer wie mich :-), Vereine
und andere sinnvolle Angebote, wenn die Schule nicht selbst nutzen
will/kann). Ich wundere mich sehr, dass die räumliche Integration einer
Sekte in Schulgelände, die dort auch für sich werben darf, nicht mehr
Kritik hervorruft, zumal mir vom Schulleiter damals nicht nur die
Überlassung /Vermietung eines Raumes verwehrt wurde, sondern auch nur
einen Aushang für Klavierunterricht zu machen und zwar mit Hinweis auf
Schutz der Kinder vor kommerziellen Interessen !
Ich sehe darin schon etwas Anstößiges.
Viele Grüße
Elisabeth Jalbert
Sehr geehrte Frau Jalbert,
vielleicht liegt die von Ihnen vermisste "allgemeine Empörung" daran, dass der Verein völlig unauffällig ist. Der Pavillon dort wird schon seit über 25 Jahren durch den Verein genutzt. Warum damals ein Teil des Schulgrundstücks an ihn vermietet wurde, ist mir nicht bekannt. Wie ich Ihnen schon in meiner ersten Antwort schrieb befindet sich der Pavillon selbst im Eigentum des Vereins, nur die Teilfläche am Rande des Schuldgrundstücks, auf der er steht, ist angemietet. Insofern scheidet eine Nutzung durch die Schule aber aus. Im Übrigen stehen der Schule Bekassinenau nach teilweisem Neubau und Sanierung genügend eigene Räume für den Schulunterricht einer dreizügigen Grundschule zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter