Frage an Ole Thorben Buschhüter von Elisabeth J. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
als betroffenen Klavierlehrerin wüsste ich gern, wieso es möglich ist, dass in der Schule Bekassinenau Räume einer Religionsgemeinschaft (Sekte?) abends und am Wochenende überlassen/vermietet werden, hingegen in ganz Hamburg (teuer staatlich ausgebildete) Musiker große Probleme haben, Räume zum unterichten zu finden. In den Schulen war es bislang oft möglich, nachmittags Instrumentalunterricht anzubieten aber meist nur während der Schulöffnungszeiten. Meine Frage wird nun umso dringender, da zukünftig wegen der GBS Instrumental(einzel)unterricht während der Schulöffnungszeiten aus Raumnot kaum noch möglich sein wird.
Wäre es nicht möglich, eine Regelung zu finden, die ermöglicht, dass qualifizierte Musiker in den Schulräume auch nach Dienstschluss der Hausmeister Instrumentalunterricht anbieten können?
Musiker haben keine Gewerkschaft und keine Lobby. Es ist wirklich außerordentlich schwierig, Räume zum Unterrichten zufinden, auch wenn man bereit ist Miete zu zahlen. Hoffentlich haben Sie irgendwann einmal Zeit, dieser Frage nach zu gehen.
Vielen Dank,
Elisabeth Jalbert
Sehr geehrte Frau Jalbert,
die Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen ist in der Dienstvorschrift "Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" geregelt. Danach stehen Schulräume und -anlagen grundsätzlich außerhalb der Schulferien montags bis freitags bis 22 Uhr und in der Regel entgeltpflichtig zur Verfügung. Die Entscheidung über die Mitbenutzung von Räumen trifft die Schulleitung. Dabei spielt natürlich eine Rolle, ob der Instrumentalunterricht am Nachmittag zeitlich und organisatorisch in den schulischen Ablauf passt. Die vollständige Dienstvorschrift können Sie hier nachlesen: http://www.schulrecht.hamburg.de/jportal/portal/t/39ru/bs/18/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=VVHA-VVHA000000141&documentnumber=1&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint
Sollten sich bei der begehrten Mitbenutzung von Schulräumen für Instrumentalunterricht Probleme ergeben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an mein Rahlstedter Wahlkreisbüro wenden. Vielleicht kann ich dann, sofern es sich um eine Rahlstedter Schule handelt, im Einzelfall vermitteln.
Die teilweise Nutzung des Grundstücks der Grundschule Bekassinenau für christliche Versammlungen besteht übrigens bereits seit Mitte der 1980er Jahre. Ein Verein zahlt für den Grundstücksteil Miete, der Pavillon befindet sich in seinem Eigentum. Ich kann daran nichts Anstößiges finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter