(...) Bei dem Anspruch auf Elternzeit handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Danach können sich Eltern zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes von ihrem Arbeitgeber ohne Lohnanspruch von der Belastung durch Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis freistellen lassen. (...)
(...) Gleichwohl war es angesichts der großen Verunsicherung, die die Medienberichte hervorgerufen haben, notwendig, mit einer gesetzlichen Regelung die bestehende Schutzklausel bei der Rentenanpassung so zu erweitern, dass auch negative Entwicklungen der Löhne der Beschäftigten nicht zu Rentenminderungen führen können. Manchmal braucht es die klare Sprache des Gesetzes. (...)
(...) Im Steuerrecht ist es grundsätzlich so, dass jeder Erwerbstätige für sein Einkommen steuerpflichtig ist. Dass Eheleute steuerliche Privilegien genießen, stellt eine Ausnahme von dieser Regel da, die sich aus dem in Artikel 6 unseres Grundgesetzes festgeschriebenen besonderen Schutz für Ehe und Familie ergibt. (...)
(...) Jungen Menschen raten wir, sich mit privater und betrieblicher Altersvorsorge zusätzlich abzusichern. Um dies zu ermöglichen, halten wir die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung stabil. (...)
Sehr geehrter Herr Rosenkranz,