Frage an Olaf Scholz von Tristan R. bezüglich Familie
Ihre Antwort vom 2.7.2009 auf mein Schreiben vom 29.5.2009:
Sehr geehrter Herr Scholz,
mit Verlaub, aber meine Frage vom 29.5.2009 beantworteten Sie mit Ihrer Antwort vom 2.7.2009 nur teilweise. Da mich Frau Zypries mit der gesamten Fragestellung an Sie verwies, darf ich Sie darum bitten, auch die beiden unbeantwortet gebliebenen Fragen hier in diesem Medium zu beantworten, da eine Vielzahl weiterer Interessenten / Betroffenen, ohnehin schon als Interessenten gemeldet, somit Gelegenheit bekommen, den Sachverhalt väterlicher Ungleichbehandlung umfassender zu verstehen:
Die Fragen:
„Wie kann es sein, dass noch immer in manchen Kommunen offenbar bewußt jede Bewilligung zur Verbesserung der Situation von Umgangsvätern mit ALG II über Jahre hinweg verzögert wird? (betrifft die Tatsache, dass manch ein Vater trotz Mittellosigkeit über Jahre in eine Klage gezwungen wird)
Wie kann es sein, dass ich gesetzlich mangels einer Vertretungsbefugnis (in der Ablehnung einer mütterlichen Sorgerechtsteilung begründet) als nicht mündiges, für mein Kind voll verantwortungsfähiges Elternteil gestellt werde? (betrifft Urteile der Sozialgerichtsbarkeiten) Wie soll ich mich in dieser Situation gegen solch unsoziale Bewilligungssätze noch wehren können, um im Namen meines Kindes eine vernünftige Entwicklung zu gewähren?“
Für eine sicherlich nunmehr baldige Beantwortung auch dieser Fragen vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen _ Tristan Rosenkranz
Sehr geehrter Herr Rosenkranz,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu Ihrer konkreten Situation keine Rechtsberatung anbieten kann. Sollten Sie eine Überprüfung Ihres Falles durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wünschen, schreiben Sie bitte direkt mit Ihrer vollständigen Anschrift an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de
.
Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de .
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz