Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?
Guten Tag, Herr in der Beek
ich bin durch die Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind.
Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?
Hierüber würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Familien- und Geschwisternachzug sind zentrale Elemente des Aufenthaltsrechts. In der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen ist man sich der Wichtigkeit des Themas und Notwendigkeit einer gangbaren Regelung bewusst. Wichtig ist, dass beim Thema Familiennachzug alle Aspekte berücksichtigt werden und dahingehend eine umsetzbare Regelung gefunden wird. Neben der individuellen Situation mancher Familien muss auch die Akzeptanz und Integrationsfähigkeit der heimischen Bevölkerung Berücksichtigung finden.
Als Freie Demokraten setzen wir uns daher für eine geordnete und ausgewogene Regelung ein, die einerseits realistisch umsetzbar ist und andererseits gesellschaftlich auf Akzeptanz stößt.
Freundliche Grüße
Olaf in der Beek