(...) Dies ist eine Tatsache, die wir leider nicht leugnen können und es wäre verantwortungslos, wenn unser Innenminister davor die Augen verschließen würde. Sollte es also zu weiteren Anschlägen kommen, so müsste sich der Innenminister und die gesamte Bundesregierung zu Recht die Frage gefallen lassen: Warum habt ihr nicht alles unternommen, um den Tod Unschuldiger zu verhindern? (...)
(...) Ich befürchte zudem, dass Ihre Sorge auf einem Missverständnis beruht: Die Prozesskostenhilfe darf nicht mit einer Rechtsschutzversicherung verwechselt werden. Sie ist keine Risikoversicherung und kann natürlich auch nicht Garant dafür sein, in jedem Falle vor Gericht zu Obsiegen. (...)
(...) Ich möchte Sie aber gerne darüber informieren, dass niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert sein darf, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Dies ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips. Der Gesetzgeber hat deswegen aus gutem Grund die Möglichkeit vorgesehen, dass eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO ff. (...)