Frage an Norbert Röttgen von Renate E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,
Sie haben sich im Jahre 2003 dafür eingesetzt, dass die Schlechterstellung von Frauen beim Versorgungsausgleich vemieden werden soll.
Ich bin jetzt 63 Jahre alt und Ich möchte jetzt meinen Teil des schuldrechtlichen VA erhalten, da ich nur eine kleine Rente aus der GRV bekomme.
Was kann ich tun, wenn mein Ex-Ehemann, obwohl versorgungsberechtigt die BA nicht beantragt, mit der Absicht mir finanziellen Schaden zuzufügen?
Leider kann ich mir wegen ALGII keinen RA leisten.
Ich bin schon einmal in dieser Angelegenheit auf den Kosten sitzen geblieben.
Bitte teilen Sie mir mit, was ich tun kann um zu meinem Recht zu kommen.
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Eller
Sehr geehrte Frau Eller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich über abgeordnetenwatch.de erhalten habe.
Im Rahmen meiner Möglichkeiten als Abgeordneter bin ich grundsätzlich gerne dazu bereit, zu politischen Fragen sowie gegebenenfalls zu deren rechtlichen Hintergründen allgemein Stellung zu nehmen. Ich bitte Sie jedoch vielmals um Verständnis, dass ich Ihren konkreten Einzelfall nicht beurteilen kann. Dies wäre zudem wenig seriös.
Ich möchte Sie aber gerne darüber informieren, dass niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert sein darf, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Dies ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips. Der Gesetzgeber hat deswegen aus gutem Grund die Möglichkeit vorgesehen, dass eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO ff. in Anspruch nehmen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Röttgen