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Norbert Röttgen
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Frage von Norbert L. •

Frage an Norbert Röttgen von Norbert L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Röttgen,

Die bei Mißerfolg zurückzuerstattende Prozesskostenhilfe ist zunehmend kein Schutz mehr für die Bürger, weil die Erfolgsaussichten eines Prozesses wegen gleichfalls zunehmender Unbestimmtheit gesetzlicher Regelungungen und Interpretationsfreiraum der Behörden, meist selbst nicht mehr von Fachanwälten überschaubar sind.

Meinen Sie nicht, dass die Grundfeste des Rechtstaates so ins wanken kommen?

Gruß
Norbert Lennartz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lennartz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich über abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Ich denke nicht, dass unser Rechtsstaat in Gefahr ist. Die Bundesrepublik verfügt über ein gut entwickeltes, sehr ausdifferenziertes und ausbalanciertes Rechtssystem. Unsere Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtswissenschaft stehen international sehr hoch im Ansehen. So haben in der jüngeren Vergangenheit insbesondere Staaten aus dem ehemaligen Ostblock die Bundesrepublik wiederholt um Aufbauhilfe ihres noch jungen Rechtsstaats angefragt und diese auch erhalten. Die Bundesrepublik dient hier als Vorbild. Gleichwohl mag die Beobachtung zutreffend sein, dass wir in einer sich ständig verändernden, komplexer werdenden Welt leben. Diese Entwicklung geht natürlich nicht am Recht vorbei.
Ich befürchte zudem, dass Ihre Sorge auf einem Missverständnis beruht: Die Prozesskostenhilfe darf nicht mit einer Rechtsschutzversicherung verwechselt werden. Sie ist keine Risikoversicherung und kann natürlich auch nicht Garant dafür sein, in jedem Falle vor Gericht zu Obsiegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Norbert Röttgen MdB

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