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Norbert Röttgen
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Frage von Konstantin A. •

Frage an Norbert Röttgen von Konstantin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,

ich würde gern wissen, wie Sie die Vorschläge des (derzeitigen) Innenministers Dr. Schäuble einschätzen.

Mir gibt zu denken, dass er, wie man seinen Äusserungen entnehmen kann, unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung einen Überwachungsstaat aufbauen will. Dass dabei das seit über 50 Jahren aus gutem Grund in seiner jetzigen Form existierende Grundgesetz geändert werden soll, um "Rechtsgrundlagen [zu] schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten." [Spiegel-Interview], ist meines Erachtens eine sehr fragwürdige Politik, die in keinem Verhältnis zu der tatsächlichen Terrorgefahr steht.

Zudem zeigt sich die von Herrn Dr. Schäuble vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung als krasser Gegensatz zu dem Telekommunikationsgeheimnis; dass er den Vorschlag des "Targeted Killing", also im Klartext die Ermordung von Verdächtigen durch den Staat, gemacht hat, lässt mich an seiner Person zweifeln. Ich bin kein Datenschützer, auch nicht politisch aktiv, aber diese Geschehnisse haben mich durchaus hellhörig gemacht.

Daher meine Frage: Inwiefern stehen Sie als Abgeordneter hinter der Politik des Bundesministers des Innern? Falls Sie sie nicht unterstützen, wie sieht Ihre als Abgeordneter vertretene Meinung zu Herrn Dr. Schäubles Vorschlägen aus?

Hochachtungsvoll,
Konstantin Asarowski

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Sehr geehrter Herr Asarowski,

vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage zur Sicherheitspolitik.

Bundeskanzlerin Merkel hat es zutreffend auf den Punkt gebracht: Es ist die Aufgabe und Verpflichtung des Bundesinnenministers, alles zu tun, um die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land zu gewährleisten. Spätestens seit den Kofferbombenanschlägen von 2006 wissen wir, dass Deutschland im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus steht. Die jüngsten Anschläge von London haben zudem bewiesen, dass die Bedrohung latent vorhanden ist. Dies ist eine Tatsache, die wir leider nicht leugnen können und es wäre verantwortungslos, wenn unser Innenminister davor die Augen verschließen würde. Sollte es also zu weiteren Anschlägen kommen, so müsste sich der Innenminister und die gesamte Bundesregierung zu Recht die Frage gefallen lassen: Warum habt ihr nicht alles unternommen, um den Tod Unschuldiger zu verhindern?

Sechs Jahre nach den blutigen Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center wissen wir heute sicher: Den Anschlägen ging eine jahrelange, minutiöse Planung voraus. Drei der vier Todespiloten kamen aus Hamburg. Zwei von ihnen tauchten schon vor dem 11. September in Abhörprotokollen des Bundesverfassungsschutzes auf und bereits 1997 filmte ein Mitglied der Al-Qaida das World Trade Center.

Es geht unserem Innenminister also gerade nicht um die Abschaffung des Rechtsstaates. Ganz im Gegenteil: Es geht um die Verteidigung unserer Freiheit und unserer Demokratie mit den Mitteln des Rechtsstaates. Freiheit kann nur in Sicherheit gedeihen. Wir brauchen die wehrhafte Demokratie.
Sicherheitspolitik muss deshalb den Behörden all die Instrumente an die Hand geben, die notwendig sind, um Anschläge zu verhindern, ohne dabei die Verhältnismäßigkeit aus den Augen zu verlieren. Verhältnismäßigkeit meint in diesem Kontext gerade die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Ziel ist es, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass einerseits eine effektive Gefahrenabwehr ermöglicht wird, gleichzeitig aber die Grund- und Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Klar ist dabei, dass bei Eingriffen in Grundrechte hohe rechtliche Hürden wie konkreter Tatverdacht und richterliche Erlaubnis zur Voraussetzung gemacht werden. Nach Auffassung der Union stehen Sicherheit und Freiheit nicht in einem „Entweder – Oder“ - Verhältnis sondern in einem Verhältnis des „Sowohl - als - Auch“. Freiheit und Sicherheit schließen sich nicht gegeneinander aus, sondern bedingen und ergänzen einander. Das ist es, was verantwortungsvolle Politik ausmacht, für die die Union steht.

Gestatten Sie mir schließlich einige kurze Worte zur ebenfalls angesprochenen Vorratsdatenspeicherung und eine kurze Richtigstellung. Entgegen Ihrer Vermutung handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um ein Vorhaben des Innenministers. Vielmehr handelt es sich um eine europäische Richtlinie, die die Bundesrepublik Deutschland umzusetzen hat. Dabei hat sich der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Union dafür ausgesprochen, dass mit dem Gesetz nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgegangen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben, und würde mich freuen, wenn auch diese Erwägungen in Ihre Meinungsbildung einfließen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Norbert Röttgen

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