
(...) Januar 2010 um 2,68 vH angehoben. Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 €. (...)