Frage an Norbert Königshofen von Heinrich N. bezüglich Senioren
Sehr geeherter Herrn Königshofen,
da sie ja der großzügeigen Diätenerhöhung zugestimmt haben,
frage ich sie würden Sie auch eine Erhöhung der Rente für Arbeiter in dieser Höhe auch zustimmen.
Hochachtingsvoll
Heinrich Nöcker
Sehr geehrter Herr Nöcker,
gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die beabsichtigte Anhebung der Abgeordnetenentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern, Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen und Landräten (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.
Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter – und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 3,63 vH und zum 1. Januar 2010 um 2,68 vH angehoben. Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 €.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich bewusst, dass jede Erhöhung der
Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung. Was die Ihre Frage nach der „Erhöhung der Rente für Arbeiter“ angeht, möchte ich sie zudem informieren, dass ich für die außerplanmäßige Rentenerhöhung gestimmt habe, die vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
Die Rente wird infolge dieses Beschlusses zum 1. Juli um mehr als das Doppelte dessen steigen, was den rund 20 Millionen Rentnern nach der geltenden Rentenformel zustehen würde, was zu Mehrbelastungen in Höhe von ca. 12 Milliarden Euro führt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Königshofen