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Norbert Königshofen
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Frage von Stephan G. •

Frage an Norbert Königshofen von Stephan G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Königshofen,

mich interessiert, ob Sie der adulten den Vorzug vor der embryonalen Stammzellforschung geben und ob Sie einer Verschiebung der Stichtagsregelung bei der Einfuhr embryonaler Stammzellen nicht zustimmen.

Mit freundlichem Gruß

Dr.Grüter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Grüter,

vielen Dank für Ihre Frage zur Stammzellforschung.

Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine ausführliche Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgelegt, mit der sie die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl auf dem Gebiet der adulten wie der embryonalen Stammzellen beschreibt und die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz von 2002 darlegt. Damit hat sie eine breite Diskussion ausgelöst.

Mit dem Stammzellgesetz, das damals von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen wurde, ist der Import von embryonalen Stammzellen auf Linien, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt worden sind, begrenzt. Ziel und Kern des Gesetzes ist es zu verhindern, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Embryonen durch die Entnahme von Stammzellen ausgeht. Aber auch die Arbeit an ethischen hochwertigen Forschungsprojekten, insbesondere für die Entwicklung neuer Therapien, soll durch das Gesetz ermöglicht werden.

Die DFG konstatiert, dass deutsche Forscher heute durch die ausschließliche Möglichkeit ältere Zelllinien zu verwenden und durch Rechtsunsicherheiten bei Auslandkooperationen zunehmend von internationalen Entwicklungen abgeschnitten werden. Die Stammzelllinien, die vor 2002 hergestellt wurden, sind mittlerweile für die Forschung weitgehend unbrauchbar geworden.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, hat am 9. Mai 2007 eine ergebnisoffene Anhörung des Deutschen Bundestages stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass auch die Wissenschaftler, vertreten durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes anstreben. Auch in Zukunft sollen in Deutschland keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstört werden!

Darüber hinaus ist in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch unstrittig, dass der Kern des Stammzellengesetzes erhalten werden muss: Von Deutschland soll kein Anreiz zur Erzeugung und zum Verbrauch von menschlichen Embryonen im Ausland ausgehen! Vor diesem Hintergrund wird die Fraktion in den kommenden Monaten diskutieren, wie dieses Ziel mit den berechtigten Anliegen der Wissenschaftler und der grundrechtlich garantierten Forschungsfreiheit in Einklang gebracht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Königshofen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt eine aktualisierte Fassung der Antwort auf die Frage von Herrn Dr. Grüter, ob Norbert Königshofen der adulten den Vorzug vor der embryonalen Stammzellforschung gibt und ob er einer Verschiebung der Stichtagsregelung bei der Einfuhr embryonaler Stammzellen nicht zustimmt.

Die Aktualisierung ist notwendig, weil die erste Fassung der Antwort noch im Meinungsfindungsprozess von Norbert Königshofen erfolgte und - aufgrund eines Fehlers von meiner Seite - vorzeitig an Sie verschickt wurde. Diese erste Fassung enthält keine abschließende Positionierung zu den von Herrn Dr. Grüter gestellten Fragen, wie aus dem letzten Absatz ersichtlich wird.

Mittlerweile hat sich Norbert Königshofen jedoch eine abschließende Meinung zu dieser Frage gebildet und den fraktionsübergreifenden Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – adulte Stammzellforschung fördern“ unterzeichnet.

Ich bitte Sie daher darum - selbstverständlich mit dem Einverständnis von
Herrn Dr. Grüter -, diese aktuelle Fassung auf Ihre Internetseite
einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Alexander Stahns (Büro Norbert Königshofen, Berlin)

Sehr geehrter Herr Dr. Grüter,

vielen Dank für Ihre Frage zur Stammzellforschung.

Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine ausführliche Stellungnahme zur Stammzellforschung vor­ge­legt, mit der sie die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl auf dem Gebiet der adulten wie der embryonalen Stammzellen be­schreibt und die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz von 2002 dar­­legt. Damit hat sie eine breite Diskussion ausgelöst.

Mit dem Stammzellgesetz, das damals von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen wurde, ist der Import von em­bryo­nalen Stammzellen auf Linien, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt worden sind, begrenzt. Ziel und Kern des Gesetzes ist es zu verhindern, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Em­bryonen durch die Entnahme von Stammzellen ausgeht. Aber auch die Arbeit an ethischen hochwertigen Forschungsprojekten, insbesondere für die Entwicklung neuer Therapien, soll durch das Gesetz ermöglicht werden.

Die DFG argumentiert, dass deutsche Forscher heute durch die aus­schließliche Möglichkeit ältere Zelllinien zu verwenden und durch Rechts­unsicherheiten bei Auslandkooperationen zunehmend von in­ternationalen Entwicklungen abgeschnitten werden. Die Stamm­zell­linien, die vor 2002 hergestellt wurden, seien mittlerweile für die For­schung weitgehend unbrauchbar geworden.

Zwei unabhängige Forschergruppen aus Japan und USA haben jedoch erst kürzlich den Nachweis erbracht, dass pluripotente menschliche Stammzellen direkt aus menschlichen Hautzellen gewonnen werden können, die in ihren Eigenschaften mit menschlichen embryonalen Stammzellen vergleichbar, jedoch vom ethischen Makel des Embryonenverbrauchs frei sind. Dies hat die naturwissenschaftliche Diskussionsgrundlage entscheidend verändert.

Die Reaktionen der wissenschaftlichen Fachwelt haben die herausragende Bedeutung dieser neuen Ergebnisse unterstrichen. Der prominente deutsche Stammzellforscher Prof. Schöler spricht von einer "Sensation" und einem "echten Durchbruch". Der britische Pionier des Klonens und wissenschaftliche "Vater" des ersten geklonten Säugetiers "Dolly", Prof. Ian Wilmut, hat diesen Durchbruch zum Anlass genommen, seine Arbeit zur Entwicklung des "therapeutischen Klonens" und zur Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen aufzugeben, und öffentlich angekündigt, von seiner Lizenz zum Klonen menschlicher Embryonen keinen Gebrauch mehr machen zu wollen.

Da durch publizierten Nachweis pluripotenter Stammzellen, die direkt aus Zellen geborener Menschen gewonnen werden können und die Eigenschaften embryonaler Stammzellen aufweisen (induzierte pluripotente Stammzellen, iPS-Zellen), eine neue und ethisch unproblematische Alternative zu menschlichen embryonalen Stammzellen besteht, sehe ich jetzt keine Veranlassung, die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz zu ändern.

Aus diesem Grund habe ich mich dem fraktionsübergreifenden Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – adulte Stammzellforschung fördern“ angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Königshofen, MdB