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Norbert Königshofen
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Frage von Uwe B. •

Frage an Norbert Königshofen von Uwe B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Königshofen,

ich möche mich erstmal für Ihre Antwort auf meine Fragen vom 16.11.2007 bedanken.

Leider haben Sie nur einen Teil meiner Fragen beantwortet und diese Frage ausgelassen:
Werden Sie eine Erhöhung der Bezüge im Beamtenbereich ab dem 01.01.2008 auch in dieser Höhe mittragen? Wenn nein, bitte ich um Erläuterung, was dagegen spricht.

Ich bitte darum, diese noch zu beantworten, da ich mir ein Bild über den Weg Ihrer Partei machen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Behrendt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behrendt,

die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der Abgeordnetendiäten für die Mitglieder des Deutschen Bundestages stellt eine Angleichung an die Vergütung von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten (Besoldungsstufe R6/B6) dar.

Die Orientierung der Vergütung der Bundestagsabgeordneten an der Vergütung der genannten Berufsgruppen wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1975 eingeführt. Die Bezüge der Bundesrichter lagen jedoch wegen der mehrfachen Nullrunden - seit 2003 gab es keine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge - ca.12% über den Diäten eines Bundestagsabgeordneten, weshalb bis 2009 eine Anpassung in zwei Stufen beschlossen wurde.

In Zukunft soll eine Anhebung der Entschädigung erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Bundestagsabgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Im Übrigen verweise ich darauf, dass die Bezüge der Bundestagsabgeordneten damit weitaus niedriger sind, als die Besoldungen der Oberbürgermeister im Ruhrgebiet.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Königshofen