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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 08.03.2010

(...) Zu Ihrer Frage der Mitversicherung: Wenn ein deutscher Arbeitnehmer in der türkischen Krankenversicherung versichert ist und seine Familienangehörigen in Deutschland wohnhaft sind, erfolgt kein pauschales Abrechnungsverfahren. Der deutschen Krankenversicherung sind für die Betreuung der Familienangehörigen die im Einzelfall tatsächlich der GKV entstandenen Behandlungskosten von der türkischen Krankenversicherung zu erstatten. (...)

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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 16.02.2010

(...) Ich möchte Sie bitten meine vorangegangenen Darstellungen und Ansichten u.a. zur Regelung des § 42 a Waffengesetz zu respektieren, so wie ich Ihre Unmutsäußerungen und Ihr Unverständnis zu dieser Regelung respektiere. (...)

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