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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Dennis K. •

Frage an Norbert Brackmann von Dennis K. bezüglich Recht

Thema: Meinungsbildung der Abgeordneten

Sehr geehrter Herr Brackmann,

haben Sie Anfang 2008 dem Führungsverbot bestimmter Messer zugestimmt? Ihren Antworten der letzten Wochen entnehme ich, dass Sie die Merkmale der einzelnen Messer-Arten nicht besonders gut kennen, was sicher auch nicht zu Ihren Aufgaben gehört.

Mir stellt sich am Beispiel dieser Abstimmung allerdings die grundsätzliche Frage, wie die Abgeordneten vor einer Abstimmung zu Ihrer Meinung kommen, wenn Sie selbst sich auf dem betreffenden Gebiet nicht sehr gut auskennen. Hatten Sie überhaupt eine eigene Meinung zu dem Thema oder haben Sie im Rahmen der Fraktionsdisziplin abgestimmt?

Wie kam es zu dem unlogischen Ergebnis, dass ein Taschenmesser mit einer 5cm langen Klinge nicht mehr geführt werden darf, wenn es einhändig feststellbar ist, während es für die öffentliche Sicherheit völlig unbedenklich ist, wenn die gewaltbereiten Jugendlichen (um diese Zielgruppe ging es ja angeblich nur) stattdessen mit zweihändig zu öffnenden Klappmessern oder feststehenden Messern rumläuft, die deutlich längere Klingen haben? Jeder Messer-Kampf-Experte wird Ihnen bestätigen, dass ein feststehendes Messer viel schneller griffbereit und zum kämpfen besser geeignet ist, als ein Klappmesser.

Haben Sie das manipulierte Video des Sachverständigen Tölle sowie dessen falsche Behauptungen http://www.visier.de/artikelaufruf.html?3387 hiervon überzeugt? Oder welche anderen Quellen haben Sie genutzt, um sich von der besonderen Gefährlichkeit der Einhandmesser im Vergleich zu anderen Messer-Arten zu überzeugen?

Und wie kam es zu der maximal erlaubten Klingenlänge von 12 cm bei feststehenden Messern? Ist es wahr, dass dies die übliche Klingenlänge eines Hirschfängers ist, den die Bayern zu ihrer Tracht tragen und das deshalb ein Trageverbot für feststehende Messer mit kürzeren Klingen nicht zustande gekommen wäre?

Fragen über Fragen....

Ich hoffe, Sie können einige davon beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kreutz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kreutz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin seit der 17. Legislaturperiode Bundestagsabgeordneter und war bei den damaligen Beratungen zur Änderung des Waffengesetzes in der 16. Legislaturperiode folglich nicht dabei. Bevor eine Gesetzesänderung beschlossen wird, sind aber natürlich Sachverständige zugegen, die Stellung beziehen und für die Entscheidungsfindung der Abgeordneten wichtig sind. Dies ist notwendig, nicht zuletzt im Sinne der Demokratie.

Wie Sie aus den anderen Anfragen zum Thema ersehen können, habe ich mich mehrfach geäußert und möchte es bei diesen Wiedergaben belassen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann