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Antwort von Nina Hauer
SPD
• 05.06.2008

(...) Es gibt bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Rente eine einfache Faustformel: Bezieher von Regelaltersrenten dürfen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bezieher sonstiger Renten – also Rentner, die nicht die Regelaltersgrenze vollendet haben – können grundsätzlich bis zu 400 Euro im Monat ohne Auswirkungen auf die Rente hinzuverdienen. (...)

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SPD
• 06.06.2008

(...) Über eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wollen wir die Verleihdauer zeitlich begrenzen und eine Höchstquote an der Stammbelegschaft festlegen. Betriebsräte sollen echte Mitspracherechte über den Einsatz von Zeitarbeitern erhalten und es muss auch in der betrieblichen Praxis wieder der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten. Deshalb sollen Leiharbeitnehmer nach einer angemessenen Einarbeitungszeit die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft erhalten und es sollen die gleichen Arbeitsbedingungen gelten. (...)

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