Frage von Marcus G. • 11.09.2005
Portrait von Nina Hauer
Antwort von Nina Hauer
SPD
• 11.09.2005

Sehr geehrter Herr Gnau,

mir ist sehr wohl bewusst, dass § 1671 Abs. 2 Ziff. 2 BGB auch für eheliche Kinder gilt. Ich habe dieses Beispiel nur gewählt, um die Komplexität der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung zu verdeutlichen.

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