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Frage von Martin K. •

Frage an Nina Hauer von Martin K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Hauer.

Die Steuerproblematik für Wohnmobile (sie erinnern sich an mein persönliches Schreiben) ist noch immer nicht vom Tisch. Ich muss weiterhin damit rechnen für mein Wohmobil auf Basis eines LKW den satten Betrag von 4200,-EUR (VIERTAUSENDZWEIHUNDERT) statt immernoch sehr stolzen 717,-EUR an mein zuständiges Finanzamt zu entrichten. Es wird unter anderem vom Land Hessen im Bundesrat massiv blockiert, dass zur alten Emissions-und geräuschbezogenen Gewichtsbesteuerung bei grossen Fahrzeugen zurückgekehrt wird. Ich denke 717,-EUR für ein Fahrzeug, welches 3000km im Jahr bewegt wird ist sehr ordenlich, oder? Ich betrachte eine solche Besteuerung für ein Gelegenheitsfahrzeug als ein Fahrverbot. Mein Anruf im hessischen Finanzministerium wurde mit den Worten eines Mitarbeiters von Herrn Dr. Dietz erwidert: "Solche Fahrzeuge wir Ihres sind nicht von öffentlichem Interesse und können gar nicht hoch genug besteuert werden, sie sind ja die ganze Zeit billig gefahren!" 717,-EUR!!! Billig??? Wo leben wir eigentlich und wo wollen wir hin? Ich empfehle die Lektüre der Seite http://www.camperline.de die sich für eine langfristige Bezahlbarkeit für Individualreisende einsetzt. Haben Sie neue Erkenntnisse seit meiner Anfrage? Wie geht die SPD nach der Wahl diesen Steuerwahnsinn an?

Mit freundlichen Grüssen

Martin Kerzendorf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kerzendorf,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Verkehr".

Ich erinnere mich sehr gut an Ihr Schreiben, weil der ganze Vorgang zur Besteuerung von Wohnmobilen mehr als ärgerlich ist. Da meine Antwort im Internet veröffentlicht wird, verzeihen Sie mir bitte inhaltliche Wiederholungen. Für Nicht-Betroffene wird die Materie damit hoffentlich überschaubarer.

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden danach ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert. Diese schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol.

Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert – wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht; hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.

Die kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung für Besitzer von Wohnmobilen schildern Sie zutreffend. Leider sind in der Tat einige Länder, die für die Steuerverwaltung zuständig sind, nicht bereit einzulenken. Den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu.

Die SPD-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht, um den Status Quo für Wohnmobile wieder herzustellen. Leider sind eine Mehrheit der Länder, allen voran das CDU-regierte Hessen nicht bereit, diesen Antrag zu unterstützen.

Ich werde in jedem Fall an diesem Thema dranbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Hauer, MdB