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Nils Schmid
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Nils Schmid von Wolfgang S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr.Schmid,

das Land Baden-Württemberg hat im Bundesrat mit seiner Zustimmung zum Asylbeschleunigungsgesetz auch der Novellierung des § 246 Baugesetzbuch zugestimmt. Dadurch können von der jeweiligen Landesstelle (Regierungspräsidium) die Ortschafts- und Gemeinderäte bei Fragen zu Bebauungsplänen bei Flüchtlingsunterkünften faktisch "übergangen" werden, indem den Investoren von solchen Objekten die Befreiung von Bebauungsplanzwängen quasi "von oben" erteilt wird. Ablehnende Beschlüsse von demokratisch gewählten Ortschaftsräten/Gemeinderäten zu Umnutzungen entsprechender Gebäude können dadurch ausgehebelt werden! Frage daher:

Finden Sie es richtig und für die Akzeptanz in der Bevölkerung förderlich, wenn von oben herab Standorte für Flüchtlingsunterkünfte durch Landesstellen faktisch erzwungen werden können, auch wenn demokratisch gewählte, örtliche Gremien die betreffenden Standorte für diesen Zweck ungeeignet und nachteilig für die weitere Entwicklung der jeweiligen Ortschaft halten?

Mit freundlichen Grüßen
W. S.

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Lieber Herr S.,

vielen Dank für ihre E-Mail.

Demokratische Mitbestimmung ist für uns eine Herzensangelegenheit. Nach 58 Jahren Stillstand bzw. einem Rückbau der demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg haben wir diese deshalb massiv ausgebaut. Wir stehen für einen Politikstil, der die Menschen mitnimmt, anstatt Politik von oben herab zu diktieren.

Die grün-rote Landesregierung hat das politische Klima im Land geändert. Wir haben den Volksantrag einführt und die Unterschriftenzahl für Volksbegehren, sowie die Quoren für kommunale Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gesenkt. Bei Kommunalwahlen darf in Baden-Württemberg nun bereits ab 16 Jahren gewählt werden. Mit dem Posten der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung wurde unserem Anliegen der bürgerlichen Mitbestimmung ein eigener Posten und somit eine starke Stimme gegeben. Gemeindeordnungen wurden neu gefasst und so nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch die Bürgerbeteiligung vor Ort gestärkt. Zahlreiche Stimmen aus der Zivilgesellschaft bestätigen uns diesen erfolgreichen Gesinnungswechsel nach Jahren des Stillstands und der Bevormundung.

In Sachen Flüchtlingsunterkünften gilt für uns das Primat der humanitären Handlungsschnelle. Wir haben in Deutschland - vor allem in Baden-Württemberg - hohe Ansprüche zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung neu Hinzugekommener. Die wollen wir halten. Nur 0,5% der Flüchtlinge in unserem Bundesland sind in Hallen mit eingeschränkter Privatsphäre untergebracht. Darauf können wir stolz sein. Es gilt daher, pragmatisch zu handeln, und schnell adäquate Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Denn angemessene Unterbringung ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Integration der neu Hinzugekommenen.

Mit freundlichen Grüßen
Niclas Vogt

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