Welche Alternativen nach dem Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Massenszustromrichtlinie gab es, wenn Sie u. große Teile der SPD Bürgergeld etc. als "Ukrainehilfen" verrechnen?
Sie kalkulieren Bürgergeldleistungen f. ukr. Vertriebene als Ukrainehilfen: https://tinyurl.com/bdhndkaj, so auch schon bei Lanz (https://tinyurl.com/4n7txfzu) über Angstbewirtschaftung (https://tinyurl.com/59znwy99) durch O. Scholz Hubertus Heil über unionsrechtl. Verpflichtungen aus dem Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Massenszustromsrichtlinie.
Wenn diese Zahlenkonstrukte ernst gemeint sein sollen, stellt sich die Frage: Welche Alternativen nach dem Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Massenszustromrichtlinie gab es aus Ihrer Sicht, wenn die SPD Bürgergeld etc. als "Ukrainehilfen" verrechnet? Eine neue Behörde für ukr. Vertriebene, die keine Asylbewerber/innen sind, nach EU-Richtlinie Zugang zu Sozialsystem etc genießen?
Waren u. wären in der Logik die Asylbewerberleistungen für syrische Geflüchtete "Syrienhilfen"?

Sehr geehrter Herr H.,
gerne beantworte ich Ihre Frage. Vorab will ich klarstellen: Es handelt sich bei den von der Bundesregierung dargestellten Fakten nicht um "Zahlenkonstrukte" - hier wird nichts konstruiert, sondern sachlich und transparent aufgelistet.
Welche Unterstützungsleistungen Deutschland in welchen Bereichen für die Ukraine erbringt, wird auf der Internetseite der Bundesregierung für jedermann zugänglich dargestellt und regelmäßig aktualisiert:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274
Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Bürgergeld und Sozialhilfe. Das unterscheidet sie von anderen Geflüchteten, die geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 7. April 2022 diesen sogenannten "Rechtskreiswechsel" vereinbart. Das Gesetz ist am 12. Mai 2022 im Bundestag beschlossen worden – auch mit Stimmen der Opposition. Ziel war es, eine Überlastung von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesländern und Kommunen zu verhindern. Hätte jeder ukrainische Flüchtling einen Asylantrag beim BAMF gestellt, wären das hunderttausende Verfahren gewesen. Gleichzeitig ergab sich so die Möglichkeit, die Geflüchteten schnell in Sprachkurse zu vermitteln und damit den Zugang in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.
Ich halte diese Entscheidung nach wie vor für richtig. Es steht aber außer Zweifel, dass die damit verbundenen Aufwendungen erheblich sind. Immerhin hat Deutschland fast 30% aller in die EU geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen (Stand: Februar 2025; Quelle: UNHCR nach https://de.statista.com). Das sind über 1,2 Millionen Menschen.
Der von Ihnen erwähnte Durchführungsbeschluss der EU regelt den vorübergehenden Schutzstatus von Vertriebenen aus der Ukraine. Er sagt weder etwas über die Zahl der von Deutschland aufzunehmenden Personen, noch etwas über die zu zahlenden Sozialleistungen aus. In Polen, dem Land mit den zweitmeisten aufgenommenen Ukraine-Flüchtlingen, erhalten Erwachsene zum Beispiel grundsätzlich keine dauerhaften Geldleistungen. Insofern halte ich es für vollkommen gerechtfertigt, den außergewöhnlichen Beitrag, den Deutschland hier leistet, auch entsprechend zu benennen. Ebenso sind finanz- und wirtschaftspolitische Leistungen Deutschlands für das Fortbestehen der Ukraine existenziell. Deutschland kommt damit seiner Verantwortung und der von Bundeskanzler Scholz gegebenen Zusage der solidarischen Unterstützung in hohem Maße nach.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid