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Nils Schmid
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Frage von Andreas H. •

Frage an Nils Schmid von Andreas H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Minister,
können Sie mir erklären, weshalb Sie in Sachen S 21 den Gestattungsvertrag für die Nutzung des Schlossgartens in Stgt mit der Bahn unterzeichnet haben, obgleich Sie die Koalitionsvereinbarungen in Sachen Stgt 21 (S.30-31) noch gar nicht umgesetzt haben?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Haensell
Stgt

"Die Landesregierung wird für vollständige Transparenz über Prämissen und Ergebnisse des Stresstests sorgen. Nach Abschluss des Stresstests und der Bewertung der Ergebnisse wird eine aktualisierte Kostenrechnung von der Deutschen Bahn AG eingeholt und von der Landesregierung geprüft. Die Landesregierung wird darauf drängen, dass für die Bauabschnitte, für welche bislang kein Baurecht besteht, die DB AG unmittelbar nach dem Stresstest Planfeststellungsanträge einreicht. Überschreiten die Kosten des Projektes Stuttgart 21, einschließlich der Kosten, die sich aus dem Stresstest und dem Schlichterspruch (inkl. Gäubahn, sofern diese infolge des Stresstests und/oder des Notfallkonzepts notwendig ist) ergeben, den vereinbarten Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro, so beteiligt sich das Land an den Mehrkosten nicht. Dies gilt auch für das Risiko später auftretender Kostensteigerungen über die bislang vereinbarten Beträge hinaus. Sofern der Bauträger nach dem Stresstest und der neuen Kostenrechnung noch an der Realisierung von Stuttgart 21 festhält, wird die Landesregierung schnellstmöglich, bis spätestens Mitte Oktober 2011 eine Volksabstimmung über das Projekt Stuttgart 21 durchführen. Inhalt der Volksabstimmung ist ein Gesetz über die einseitige Kündigung der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg (Ausstiegsgesetz). Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurfs ist dabei auch, welche Kosten auf das Land im Falle eines solchen Ausstiegs zukommen."

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrter Her Haensell,

danke für Ihre Anfrage. Nach meiner Auffassung, die von der Landesregierung insgesamt geteilt wird, sind die von Ihnen zitierten Passagen der Koalitionsvereinbarung umgesetzt, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist. Insbesondere nach der erfolgten Volksabstimmung, sieht sich die Landesregierung zudem angehalten, ihrerseits die vertraglichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

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