Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
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Frage von Sonja D. •

Frage an Nils Schmid von Sonja D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Schmid,

in Ihrer Antwort an Herrn Blacha schreiben Sie:

"die Entscheidungen für Stuttgart 21 sind schon vor mehr als fünf Jahren gefallen. Zuletzt ging es nur noch um die Frage, ob der Kostenrahmen eingehalten werden kann. Dazu habe ich mich mich an dieser Stelle bereits geäußert.
Die Belege für die damalige Zustimmung in Umfragen finden Sie in den Zeitungsarchiven.* Meine Aussage zielte aber auf etwas anderes ab: Demokratisch getroffene Entscheidungen müssen verlässlich sein; sie können sich nicht an Umfragewerten orientieren, die mal so, mal so ausfallen, sondern stützen sich auf Mehrheiten in demokratisch legitimierten Parlamenten."

Wenn dem so ist, wie erklären Sie mir dann, daß der Ausstieg aus der Atomenergie wieder rückgängig gemacht wird/werden soll? Auch dort wurde von der DAMALIGEN Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, was nun unter neuen Mehrheitsverhältnissen wieder zurückgenommen/abgewandelt werden soll.

Wenn das dort möglich ist, warum sollte es bei Stuttgart21 nicht möglich sein? Es gibt ja durchaus auch Baufirmen, die Ihre Aufträge zurückgezogen haben (Tieferlegung des Nesenbachs). Werden für diese auch Kozessionalstrafen in Milliardenhöhe fällig? Oder gilt dies nur für den Auftraggeber?

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Dalkowski

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dalkowski,

danke für Ihre Frage; Sie mussten lange auf eine Antwort warten - bitte entschuldigen Sie das. Wie Sie bestimmt mitverfolgt haben, haben wir aufgrund der Proteste, die den tiefen Riss in der Bevölkerung zum Thema Stuttgart 21 sichtbar gemacht haben, im Sommer nach Lösungen gesucht, wie der Konflikt befriedet werden kann. Hierzu haben wir Anfang September den Vorschlag einer Volksabstimmung gemacht. Alles weitere hierzu erfahren Sie auf der extra eingerichteten Webseite http://volksabstimmung2011.de/s21/

Gleichwohl ist ein Ausstieg mit hohen Hürden versehen. Er ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Dies wird von den Staatsrechtsexperten in den Interviews auf oben genannter Seite ausgeführt.

Unabhängig davon, setzen wir uns weiterhin aus Überzeugung für S21 und die Neubaustrecke ein. Wir werden dafür bei einer Volksabstimmung werben. Ebenso überzeugt sind wir aber davon, dass der Konflikt nur dadurch dauerhaft überwunden werden kann, indem das Volks das letzte Wort spricht. Ein Volksentscheid hätte unmittelbare Gültigkeit. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass dadurch Konflikte auch wirklich befriedet wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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