Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Niklas Wagener
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nico B. •

Wann wird das Natur-Flächen-Gesetz verabschiedet? Was wird es in etwa beinhalten? Und lässt sich prognostizieren, ob das Flächenziel für die natürliche Waldentwicklung von 5 % auf 10 % erhöht wird?

Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe diesbezüglich bei den zuständigen Fachreferent*innen recherchiert und es scheint eine komplizierte Angelegenheit zu sein. Fakt ist, dass die verantwortlichen Ministerien (Bau- und Bundesumweltministerium), sowie das Bundeskanzleramt noch darüber verhandeln.

Der Koalitionsausschuss hat Ende März das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Naturschutz und zur biologischen Vielfalt unterstrichen.

Lebendige und gesunde Natur braucht genügend Raum. Daher war vom Bundesumweltministerium beabsichtigt ein Gesetz auf den zu Weg bringen, um mehr Naturflächen zu sichern und bereitzustellen.

Das Natur-Flächen-Gesetz soll dazu beitragen, die Biodiversitätsziele einzuhalten, zu denen die Bundesrepublik Deutschland sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene verpflichtet hat - etwa mit dem historischen Beschluss von Montreal. Es geht jedoch nicht nur um die Sicherung einzelner Flächen, sondern auch um eine bessere Verknüpfung. Denn nur zusammenhängende Lebensräume schaffen widerstandsfähige Biotope. Räume für eine intakte Natur müssen deshalb schneller und effektiver zusammengeführt und aufgewertet werden. Dafür sollten wir die Vernetzung von Flächen stärken und ausweiten.

Außerdem geht es um die so genannte "Eingriffsregelung". Diese ist ein Kernelement des geltenden Naturschutzes, und sie hat sich bewährt. Im Sinne eines zeitgemäßen Naturschutzes wird es bei der Eingriffsregelung perspektivisch aber um eine höhere Qualität in der Umsetzung gehen. Gerade qualitativ hochwertige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen brauchen Flächen. Mit einem Natur-Flächen-Gesetz legen wir daher zugleich die Grundlage, dass die Flexibilitäten und vorhandenen Möglichkeiten der existierenden Eingriffsregelung besser genutzt werden können. Eine Abschaffung der Eingriffsregelung oder eine Gleichrangigkeit von Ersatzgeldzahlungen hingegen würden den Naturschutzzielen zuwider laufen und würden außerdem die Akzeptanz vieler Projekte vor Ort beeinträchtigen.

Über weitere Details oder gar konkrete Flächenziele kann ich Ihnen leider zum derzeitigen Stand keine Auskunft geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Niklas Wagener

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