(...) Eine strikte nationale Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen lehne ich ab , da sie mit dem Grundrecht auf Asyl nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. (...) Der Wohnungsbau, auf den Sie sich beziehen, wird nicht für alle Flüchtlinge, sondern für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive voran getrieben - also die, deren Asylanträge aller Voraussicht nach zugestimmt wird oder bei denen die Zustimmung bereits erfolgt ist. (...)
(...) Das Visegrad-Format ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der deutschen Außenpolitik. Gerade beim Themenkomplex europäische Flüchtlingspolitik spielen die vier Mitgliedsstaaten Tschechische Republik, Ungarn, Polen und die Slowakei eine wichtige Rolle; hier ist besonders das Thema der innereuropäischen Verteilung der ankommenden Flüchtlinge ein sensibler Punkt. (...)
(...) Der regulatorische Rat, den Sie erwähnen, wird bei den Verhandlungen über TTIP als die Einrichtung eines Rates für regulatorische Kooperation (Regulatory Cooperation Body) diskutiert. Dieses Gremium soll nicht die Kompetenz erhalten, Regulierungen zu erlassen. (...)
(...) Ich gehe aber gerne noch auf Ihre Anmerkung zu Erdogan ein. Es ist und bleibt meines Erachtens auch nach der Parlamentswahl in der Türkei wichtig, dass wir die dortigen Entwicklungen genau beobachten und wir weiterhin die innertürkischen Entwicklungen kommentieren und gegebenenfalls auch kritisieren. (...)
(...) Das Grundrecht auf Asyl beinhaltet, dass jede/r Flüchtende, der oder die Deutschland erreicht, grundsätzlich das Recht hat, einen Asylantrag zu stellen. (...) Sollte während des Asylverfahrens nachgewiesen werden, dass die Antragstellenden aus sicheren Drittstaaten eingereist sind, müssen sie dorthin zurückreisen und ihren Antrag dort stellen - so sehen es das Abkommen Dublin III und der Artikel 16a des Grundgesetzes vor. (...)