Frage an Nicole Schley von Gottfried G. bezüglich Soziale Sicherung
Krankenkassenbeiträge auf betriebliche Altersversorgung
Liebe Nicole Schley,
Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind beitragspflichtig. Zu den Kapitalleistungen zählen insbesondere Direktversicherungen und Gehaltsumwandlung zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung.
Welche Initiativen werden Sie ergreifen, damit die private und betriebliche Vorsorge sich lohnen?
Lieber Herr Gänßle,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorausschicken möchte ich, dass es sich hierbei primär um eine bundespolitische Zuständigkeit handelt. Die Bundesländer haben im Rahmen der Gesetzgebung hierzu nur beschränkte Einflussmöglichkeiten.
Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2006 entschieden, dass der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge rechtmäßig ist und nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 unseres Grundgesetzes verstößt. Sie könnten dagegen eine Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Regelung ihre Grundrechte eben doch verletzt. Um private und betriebliche Altersvorsorge wirklich zu fördern, müsste man insgesamt die Besteuerung und die Regeln für die Sozialabgaben auf Altersbezüge ändern. Sollte ich in den Landtag gewählt werden, können wir uns gerne zusammensetzen und eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung formulieren.
Was die Förderung privater und betrieblicher Altersvorsorge insgesamt angeht, und so verstehe ich Ihre Frage, hat die SPD bereits sehr viel getan. Arbeitnehmer können seit 2002 einen Teil ihres Gehaltes über eine Entgeltumwandlung steuerbegünstigt und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente investieren. Die ursprüngliche Planung dazu lautete, diesen Vorteil nur begrenzt bis zum Jahr 2009 einzuräumen. Es sollte sich um eine Art Anschubfinanzierung zur Alterssicherung handeln. Die SPD hat dann aber im Jahr 2007 unter Parteichef Kurt Beck und dem damaligen Vizekanzler und Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) trotzdem eine Initiative gestartet, wie die Entgeltumwandlung auch nach 2008 in punkto Steuern und Beitragsfreiheit weiter unterstützt werden könne. Sie haben einen Gesetzentwurf eingebracht (Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge), der vom Bundestag am 8. November 2007 beschlossen wurde und dem der Bundesrat am 30. November zugestimmt hat. Dieses Gesetz enthält zwei wichtige Maßnahmen, die eine zusätzliche Altervorsorge noch attraktiver machen: Erstens: Das Alter, ab dem die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften gilt, wurde auf 25 gesenkt. Die davor geltende Altersgrenze von 30 Jahren war besonders für junge Frauen von Nachteil, die wegen der Kindererziehung oftmals noch vor diesem Alter aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und dann ihre Betriebsrentenanwartschaft verloren. Zweitens wurde die Riester-Zulage für ab 2008 geborene Kinder auf 300 ? erhöht (von zuvor 175 Euro). Das sind meines Erachtens sehr schöne Erfolge, die private Vorsorge sogar noch attraktiver als bisher gestalten.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass man die Attraktivität privater und betrieblicher Altersvorsorge noch durch die effiziente Einbeziehung von Immobilien (selbstgenutztem Wohneigentum) fördern könnte, wie es die Bundesregierung ja bereits festgezurrt hat. Die Möglichkeiten in diesem Bereich waren bisher stark beschränkt und reguliert.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten.
Herzliche Grüße
Nicole Schley