
Eine unterstützende Beratung, welche auf Augenhöhe und sachlich abzulaufen hat, leistet einen wichtigen Beitrag, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten.
Michael Hackl https://www.foto-hackl.de/
Eine unterstützende Beratung, welche auf Augenhöhe und sachlich abzulaufen hat, leistet einen wichtigen Beitrag, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Die Probleme unseres Landes müssen gelöst werden: die Wirtschaftswende, die Frage der unkontrollierten Migration und die Leistungsfrage.
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.
Das Offenbarungsverbot hat innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses einige Korrekturen erfahren.