Wie setzen sie sich dafür ein, dass Minderjährige ab 14 Jahren selbstbestimmt und unabhängig von der Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ihren Geschlechtseintrag ändern können?
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Frage. Für uns Freie Demokraten stand während des parlamentarischen Verfahrens insbesondere der Schutz Minderjähriger im Mittelpunkt der Verhandlungen. Gegenüber dem Kabinettsentwurf konnten wir hier wesentliche Veränderungen erreichen und so den Schutz Minderjähriger ausreichend stärken, aber auch ihren möglichen Interessen Güte tragen.
So müssen Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erklären, dass sie über die Tragweite der Entscheidung beraten worden sind. Diese Beratung kann insbesondere durch Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen oder durch öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Minderjährigen nicht leichtfertig ihren Geschlechtseintrag ändern. Eine unterstützende Beratung ist damit essentieller Bestandteil, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten. Diese Beratung hat dabei aber auf Augenhöhe und sachlich abzulaufen und trägt so zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei so einem wichtigen und maßgebenden Schritt in ihrem Leben bei.
Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können.