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Nicole Bauer
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Frage von Billy N. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass trans*, inter* und nichtbinäre Menschen ihre Vornamen selbstbestimmt ändern dürfen?

Ja Sehr geehrte Frau Bauer,
im aktuellen Gesetzentwurf des SBGG ist die Möglichkeit, Vornamen ohne Personenstandsänderung zu ändern, nicht mehr gegeben. Diese Möglichkeit wäre gerade für Minderjährige wichtig, die sich so, wie im Referatsentwurf begründet, mit neuem Namen ausprobieren können, bevor sie den Geschlechtseintrag anpassen. Der Zwang, bei Detransition zum vorigen Namen zurückzukehren, verwehrt diesen Menschen einen Neuanfang im vorigen Geschlecht. Der eigene Name ist etwas sehr Wichtiges und Intimes, TIN*-Menschen sollten selbst entscheiden dürfen, welcher Name zu ihrem Geschlecht passt und nicht das jeweilige Standesamt.

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Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Frage. Nein, eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein. Hierfür wird auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes keine Notwendigkeit bestehen. Zwar sieht das Transsexuellengesetz eine entsprechende Möglichkeit vor; dies ist jedoch einzig dem Umstand geschuldet, dass das TSG die Änderung des Geschlechtseintrags an sehr viel schwerere Voraussetzungen knüpft, als sie das SBGG vorsieht. Künftig sind bei der Änderung des Geschlechtseintrags neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Davon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit einer (isolierten) Änderung der Vornamen nach den §§ 3 und 11 des Namensänderungsgesetzes, sofern ein wichtiger Grund die Namensänderung ausnahmsweise rechtfertigt.

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