Frage von Eliah F. • 09.01.2024
Was tun Sie, damit das SelbstBG das Menschenrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung für die ohne deutsche Staatsangehörigkeit und ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, die hier leben sichert?
Antwort von Nicole Bauer FDP • 03.06.2024
Sehr geehrter Herr F.
grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Das SBGG findet daher Anwendung für Deutsche, für Staatenlose oder heimatlose Ausländer mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland, da das Internationale Privatrecht sie insoweit wie Deutsche behandelt, also deutsches Recht zur Anwendung beruft. Die entsprechenden Bestimmungen können sie ab Seite 7 des angehängten Gesetzesentwurfes (Drucksache 20/9049) entnehmen.