Warum werden die Daten von TIN*-Personen bei Namensänderung weitergegeben, während dies bei anderen Fällen von Namensänderungen zB durch Hochzeit nicht passiert?
Die letzten Skandale im Umgang mit Daten bei der Polizei sollten doch bei einer so besonders durch Gewalt gefährdeten Gruppe besondere Schutzmechanismen erfordern.
Sehr geehrter Herr S.,
die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Ein Name und ein Geschlecht ist ein essenzielles Persönlichkeitsmerkmal, für Sicherheitsbehörden sollten Namens- und Geschlechtsänderungen deshalb grundsätzlich nachvollziehbar sein, um so etwaige Ermittlungen nicht zu verzögern oder gefährden.
Dies sollte aber obgleich der Gründe generell bei jedweder Namensänderung gelten. Da der entsprechende Paragraph zu unterschiedlichen Regelungen insbesondere im Vergleich zu sonstigen Namensänderungen geführt hätte, wurde er gestrichen.