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Nicole Bauer
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Frage von Irima K. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass im SBGG auch weiterhin Vorname und Geschlechtseintrag getrennt voneinander änderbar sind?

Sehr geehrte Frau Bauer, bisher konnte nach TSG Vorname und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander geändert werden. Das war sachgerecht: Einerseits ist der Transitionsprozess ein höchstpersönlicher, Betroffene sollten diesen selbstbestimmt in der von ihnen gewählten Reihenfolge vornehmen können. Andererseits macht die kumulative Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag für viele Betroffene schlicht keinen Sinn. Der Vorname kann zB bereits geschlechtsneutral sein (Kim, Alex, Sascha...), sodass eine Vornamens-Änderung nicht notwendig ist. Schließlich ist für nichtbinäre / inter* Personen häufig die Änderung des Vornamens ausreichend, zumal mit einem diversen Personenstand in unserer noch immer binär ausgestalteten Rechtsordnung zahlreiche Nachteile einhergehen (zB. Buchung von Flugtickets z.T. unmöglich, unklare Rechtslage bzgl. rechtlicher Gleichstellungsmaßnahmen, usw).

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Nein, eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein. Hierfür wird auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes keine Notwendigkeit bestehen. Zwar sieht das Transsexuellengesetz eine entsprechende Möglichkeit vor; dies ist jedoch einzig dem Umstand geschuldet, dass das TSG die Änderung des Geschlechtseintrags an sehr viel schwerere Voraussetzungen knüpft, als sie das SBGG vorsieht. Künftig sind bei der Änderung des Geschlechtseintrags neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Davon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit einer (isolierten) Änderung der Vornamen nach den §§ 3 und 11 des Namensänderungsgesetzes, sofern ein wichtiger Grund die Namensänderung ausnahmsweise rechtfertigt.

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