Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Würden Sie sich dafür bei der bayerischen Landesregierung einsetzen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Demokratin betrachte ich die AfD und ihre immer häufiger auch offen nach außen getragenem Rechtsextremismus mit großer Sorge. Im Parlament, aber auch im öffentlichen Diskurs und in den Sozialen Netzwerken verbreitet die Partei rassistische, ausgrenzende oder sexistische Parolen, schürt Angst, Hass und Hetze. Sie richtet sich mit ihrem Treiben gegen die Grundfeste unserer liberalen Demokratie und offenen Gesellschaft und damit gegen die Grundwerte unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung. In ihren Reihen sind Rechtsextreme nicht nur vorhanden, sie posieren auch zunehmend als Gallionsfigur. Dies zeigt auch den zunehmenden Radikalisierungsprozess der Partei. Die Überwachung durch den Verfassungsschutz ist richtig. Auch in Bayern wird die AfD nun vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet – ein Schritt, den ich ausdrücklich gutheiße und begrüße.
Einem Verbotsverfahren gegen die AfD stehe ich zum jetzigen Zeitpunkt aber skeptisch gegenüber. Parteiverbote sind das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie und unterliegen damit hohen Hürden. Sie waren nur in zwei Fällen erfolgreich, ein Verbot der eindeutig rechtsextremen NPD scheiterte. Die AfD erfüllt derzeit noch nicht alle notwendigen Merkmale für ein erfolgreiches Verbotsverfahren, auch wenn der Trend eindeutig in diese Richtung zeigt. Ein gescheitertes Verbotsverfahren würde der AfD nur in die Karten spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Bauer