Nach dem Urteil des OVG sind Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz im Verkehrsektor nötig. Denkt man über ein Tempolimit als einfache Sofortmaßnahme nach um dem Urteil gerecht zu werden?
Sehr geehrter Herr G.,
Die Regierung hat die Klimaschutzziele im vergangenen Jahr eingehalten. Derzeit sieht die Systematik des Klimaschutzgesetzes noch eine Sektorbetrachtung vor. Diese Sektorbetrachtung ändern wir allerding gerade durch eine Novelle und Revision des Klimaschutzgesetzes, denn es ist nicht entscheidend in welchem Sektor CO2 eingespart wird, sondern ob die Gesamteinsparziele erreicht werden.
Die Novelle wird in Kürze vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Da durch den Entfall der Sektorbetrachtung auch die Relevanz der Entscheidung entfällt, hat die Bundesregierung angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Da die Bundesrepublik die Klimaschutzziele im vergangenen Jahr eingehalten hat, besteht aus meiner Sicht keine Notwendigkeit, über ein Tempolimit nachzudenken.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Bauer