(...) unsere Position zum Freihandel findet sich in unserem EU-Wahlprogramm im Kapitel 3, Punkt 4. Wir treten ein für die Stärkung des Freihandels und den Abbau protektionistischer Hindernisse. Allerdings lehnen wir eine Sondergerichtsbarkeit im Sinne spezieller Schiedsgerichte ab. Handelsverträge sind aus unserer Sicht eine Sache des Parlaments. (...)
(...) Sie werden das vermutlich anders sehen, aber aus meiner Sicht ist nicht das Geldsystem als solches (und auch nicht Zinseszins) ein Problem, sondern die unterschiedliche und ungerechte Belastung von Arbeit und Kapitalvermögen mit Steuern und Abgaben, wie von den Altparteien seit Jahren befördert. Wenn man da ansetzt, wäre gerade den sozial Schwächeren geholfen. (...)
(...) Sinnvoll sind in meinen Augen nicht ideologische Alleingänge, sondern wirtschafts- und steuerpolitische Rahmensetzungen, die Unternehmensgeist, Kreativität und die Vielfalt der technologischen Antworten fördert. Denn nur das schützt davor, auf das falsche Pferd zu setzen und die Zukunft zu verspielen. (...)
(...) zu Ihren zwei Fragen: Tatsächlich ist die AfD der Ansicht, dass es für die Regelung von Binnenmarktfragen keiner gewaltigen, überbezahlten, supranationalen Bürokratie bedarf. All diese Fragen ließen sich auch durch zwei- oder mehrseitige Handelsverträge regeln. Ihre zweite Frage ist keine ernsthafte Erkundigung, sondern eine ins Gewand einer Frage gekleidete Denunziation. (...)
(...) die Einführung der direkten Demokratie im Sinne von Volksentscheiden nach Schweizer Vorbild ist eine der zentralen Forderungen der AfD, die sich auch in unserem EU-Wahlprogramm wiederfindet. Da Volksentscheide Ausdruck der Souveränität des jeweiligen Volkes sind, halte ich sie allerdings nur auf nationaler Ebene für sinnvoll - zumal damit schon eine ausreichende Kontrolle und notfalls Korrektur der EU-Gesetzgebung möglich ist. Die in CETA oder TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte entziehen grundlegende Fragen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und begründen damit eine 2-Klassen-Justiz. Diese Fehlentwicklung lehnt die AfD ab. (...)
(...) ob eine Karenzzeit von drei Jahren ausreicht, darüber kann man sicherlich streiten. Allerdings stellt solch ein faktisches Berufsverbot schon eine sehr starke Einschränkung von Grundrechten dar. Ob längere Karenzzeiten vor dem Verfassungsgericht Bestand hätten, erscheint daher fraglich. (...)