Frage von Frank S. • 22.09.2024
Antwort ausstehend von Natalie Pfau-Weller CDU
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern fallen mitunter zeitlich auseinander.
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarfssatz gemäß § 20 Sozialgesetzbuch II, den Kosten für Unterkunft und Heizung und Aufwendungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II sowie den Sozialtarifen.